Historische Urteile – Klimaschutzgesetze Deutschlands

Bundesverfassungsgericht

Dass der Klimawandel eine Gefahr für den Menschen darstellt, kann man nicht mehr leugnen. In diesem Gebiet ist sich die Wissenschaft einig. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass man jetzt etwas tun muss – Sonst wird es fatale Folgen für die zukünftigen Generationen haben.

Mir persönlich stellt sich natürlich, wenn ich an das Thema Umweltschutz denke, die Frage, ob es ein Gesetz gibt, welches den Staat dazu verpflichtet, sich um die Umwelt zu sorgen. Denn angesichts der aktuellen Lage finde ich es selbstverständlich, dass man etwas tun muss. Nach einigem Recherchieren stellte sich heraus, dass es sogar mehrere Gesetze bezüglich Umweltschutz gibt.

Im Grundgesetz findet man den Artikel 20a, der im Jahr 1990 in die Verfassung eingefügt wurde:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Was gibt es an konkreten Gesetzen?

Am 18. Februar 2019 legte die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einen Gesetzentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vor. Somit wurde erstmals versucht, Klimaschutz gesetzlich zu verankern. Ende 2019 wurde das Gesetz verabschiedet. Am 24. Juni 2021 wurde es nochmals überarbeitet. Hier ist ein Teil des neuen Gesetzentwurfes:

„[…] Das bestehende nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2030 wird auf mindestens 65 Prozent (weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990) erhöht. Für das Jahr 2040 gilt ein neues nationales Klimaschutzziel von mindestens 88 Prozent. Bis zum Jahr 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu mindern, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. […]“

Dieses Gesetz wurde von Verfassungsrichter*innen in Karlsruhe kritisiert, da die Ziele nicht ausreichend die nächsten Generationen schützen. Die Klimaziele seien nicht effizient und dienten hauptsächlich dazu, drastische Maßnahmen zum Klimaschutz durch Einschränkungen im Alltag möglichst weit aufzuschieben. Der oben erwähnte Artikel aus dem Grundgesetz war einer der Auslöser für die Kritik des Verfassungsgerichts, das auf die Klage verschiedener Umweltorganisationen hin, das deutsche Klimaschutzgesetz als teils verfassungsfeindlich erklärte. Was diesen Vorfall so besonders macht ist, dass es diesmal keine jungen demonstrierenden Menschen sind, deren Meinungen man leicht ignorieren kann, sondern dass diesmal die Kritik von höchst offizieller Stelle kommt – in Sachen Klimaschutz eine völlig neue Erfahrung für die Politik. Eigentlich gab es kein Entkommen mehr für die Politik. Es musste endlich gehandelt werden.

Reaktionen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts

Nach dem Urteil äußerten sich sämtliche Politiker*innen und Aktivist*innen positiv dazu. Wie zum Beispiel die ehemalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die den ersten Gesetzentwurf zum Klimaschutzgesetz verfasste. Sie sagte, dass sie sich schon immer für eine Erweiterung des Gesetzes eingesetzt habe, allerdings sei dies mit der CDU und der CSU nicht machbar gewesen. Der damalige Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) kritisierte Peter Altmeier (CDU) und warf ihm vor,  den Klimaschutz zu blockieren. Außerdem befürworteten CSU-Chef Markus Söder, Armin Laschet (CDU) und die damalige Grünen-Chefin Annalena Baerbock eine bessere Umweltpolitik.

Als ich das gelesen habe war ich selber positiv überrascht, vor allem, weil das Urteil des Verfassungsgerichtes sich teilweise gegen die Klimapolitik der verschiedenen Parteien richtete – Das war in der Geschichte eher neu.

Dieses Ereignis liegt nun schon mehr ein Jahr zurück, und man hört so gut wie nichts mehr zu diesem Thema, was angesichts der Krisenzeit in der wir leben nicht weiter verwunderlich ist.


Aber trotzdem ist es schlecht, dass die Politik viel zu kurzfristig denkt und keinen Gedanken daran verschwendet, wie die zukünftigen Generationen mit den Versäumnissen der heutigen Politik kämpfen werden müssen.


Quellen:

Das obige Titelbild ist von Guido Radig in der Wikipedia auf Deutsch, CC BY-SA 3.0, Link

Benachrichtige mich
guest
0 Kommentare
Neueste
Älteste
alle Kommentare ansehen